Das Trennungsjahr: Was Sie beachten sollten

Wann es beginnt, ob man dafür ausziehen muss und welche Folgen die Trennung hat.

Das Trennungsjahr ist für die meisten Scheidungen Pflicht. Doch wann beginnt es, muss man dafür ausziehen, und was sollte man in dieser Zeit regeln? Dieser Beitrag gibt einen Überblick.

Was bedeutet „getrennt leben“?

Getrenntleben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht fortsetzen will (§ 1567 BGB). Entscheidend ist die Trennung von „Tisch und Bett“: getrennte Schlafbereiche, keine gemeinsame Versorgung, getrennte Kassen.

Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung

Eine Trennung ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich – etwa aus finanziellen Gründen oder wegen der Kinder. Voraussetzung ist eine konsequente Trennung der Lebensbereiche. Ein Auszug ist nicht erforderlich.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag der Trennung. Da dieser Zeitpunkt im Scheidungsverfahren angegeben werden muss, ist es sinnvoll, ihn zu dokumentieren – etwa durch ein kurzes Schreiben an den Ehegatten.

Versöhnungsversuche

Kürzere Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht. Der Gesetzgeber will Aussöhnungen nicht erschweren – ein gescheiterter Versuch über einige Wochen ist daher unschädlich.

Was Sie während der Trennung regeln sollten

  • Trennungsunterhalt – Anspruch des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten
  • Kindesunterhalt und Betreuung der gemeinsamen Kinder
  • Umgangsregelung für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben
  • Konten und Vollmachten – gemeinsame Konten klären, Vollmachten widerrufen
  • Versicherungen und Verträge überprüfen
  • Ehewohnung – wer bleibt, wer zieht aus

Steuern: Steuerklassen und Splitting

Im Jahr der Trennung kann in der Regel noch das günstige Ehegattensplitting genutzt werden. Ab dem Folgejahr müssen die Steuerklassen geändert werden (in der Regel auf Klasse I bzw. II bei Alleinerziehenden).

Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?

Nur in seltenen Härtefällen – etwa bei schwerer häuslicher Gewalt – kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Die Anforderungen sind hoch.

Häufige Fehler

  • den Trennungszeitpunkt nicht dokumentieren
  • gemeinsame Konten ungeklärt weiterlaufen lassen
  • vorschnell aus der Ehewohnung ausziehen, ohne die Folgen zu kennen

Eine frühzeitige Beratung hilft, Nachteile zu vermeiden. Gern unterstütze ich Sie dabei.

Häufige Fragen

Muss ich für das Trennungsjahr ausziehen?

Nein. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Lebensbereiche konsequent getrennt werden.

Unterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr?

Kurze Versöhnungsversuche von einigen Wochen sind unschädlich und unterbrechen das Trennungsjahr nicht.

Ab wann muss ich die Steuerklasse ändern?

In der Regel ab dem Kalenderjahr, das auf das Trennungsjahr folgt.

Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?

Nur in besonderen Härtefällen, an die strenge Anforderungen gestellt werden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.

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