Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen. Bei Trennung und Scheidung stellt sich oft die Frage, wie die Sorge künftig ausgeübt werden soll.
Gemeinsame elterliche Sorge
Auch nach Trennung und Scheidung bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wichtige Entscheidungen für das Kind treffen die Eltern dann weiterhin gemeinsam.
Alleinige Sorge
In bestimmten Fällen kann einem Elternteil die alleinige Sorge oder ein Teilbereich (z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen werden – etwa wenn die Eltern dauerhaft zerstritten sind und keine gemeinsamen Entscheidungen möglich sind. Maßstab ist stets das Kindeswohl.
Was zur elterlichen Sorge gehört
- Personensorge (Pflege, Erziehung, Aufenthalt)
- Vermögenssorge
- gesetzliche Vertretung des Kindes
Wir beraten Sie einfühlsam und setzen uns für eine Lösung ein, die dem Wohl Ihres Kindes am besten entspricht.
Sorgerecht – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei Fragen der gemeinsamen oder alleinigen elterlichen Sorge und der Übertragung von Teilbereichen. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?
In der Regel bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wichtige Entscheidungen treffen die Eltern dann weiterhin gemeinsam.
Wann erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht?
Wenn die gemeinsame Ausübung dem Kindeswohl widerspricht, etwa bei dauerhafter Zerstrittenheit oder fehlender Kooperationsfähigkeit. Das Gericht entscheidet am Maßstab des Kindeswohls.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
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