Wer Opfer von Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung wird, hat Anspruch auf schnellen rechtlichen Schutz. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet wirksame Instrumente.
Schutzanordnungen
Das Familiengericht kann auf Antrag verschiedene Schutzanordnungen treffen, insbesondere:
- Verbot, die Wohnung des Opfers zu betreten
- Verbot, sich dem Opfer zu nähern (Näherungsverbot)
- Verbot der Kontaktaufnahme (auch per Telefon oder Nachricht)
- Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen
Überlassung der Wohnung
Bei gemeinsamem Haushalt kann dem Opfer die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen werden – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Schnelle Hilfe im Eilverfahren
In dringenden Fällen können Schutzanordnungen im Wege der einstweiligen Anordnung sehr kurzfristig erwirkt werden. Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig anwaltlichen Beistand zu holen.
In akuter Gefahr wählen Sie bitte sofort den Notruf 110.
Gewaltschutz – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, Näherungs- und Kontaktverboten sowie der Überlassung der Wohnung – auch kurzfristig im Eilverfahren. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich schnell Schutz bei häuslicher Gewalt?
Über einen Antrag beim Familiengericht, der im Wege der einstweiligen Anordnung sehr kurzfristig entschieden werden kann. In akuter Gefahr wählen Sie bitte sofort den Notruf 110.
Was kann das Gericht anordnen?
Unter anderem ein Verbot, sich der betroffenen Person zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder die Wohnung zu betreten, sowie die Überlassung der gemeinsamen Wohnung.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
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