Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wichtiger Teil der elterlichen Sorge. Es regelt, wo und bei wem das Kind lebt.
Teil der elterlichen Sorge
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht berechtigt dazu, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes festzulegen. Bei gemeinsamer Sorge üben es beide Elternteile gemeinsam aus.
Konflikte bei Trennung
Können sich getrennt lebende Eltern nicht einigen, bei wem das Kind leben soll, kann das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein übertragen. Entscheidend ist das Kindeswohl.
Umzug und Wegzug
Besonders konfliktträchtig ist ein geplanter Umzug – vor allem ins Ausland oder über größere Entfernungen. Hier ist häufig die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Wir vertreten Ihre Interessen und die Ihres Kindes mit der gebotenen Sensibilität und Durchsetzungskraft.
Aufenthaltsbestimmungsrecht – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei der Klärung des Lebensmittelpunkts des Kindes und Konflikten bei einem geplanten Umzug. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Es ist Teil der elterlichen Sorge und berechtigt dazu, den gewöhnlichen Aufenthalt – also den Wohnort – des Kindes festzulegen.
Darf ich mit dem Kind umziehen?
Bei gemeinsamer Sorge ist für einen Umzug, der den Lebensmittelpunkt erheblich verändert, die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
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