Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen – und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind (§ 1684 BGB).
Wer hat ein Umgangsrecht?
Neben den Eltern können auch Großeltern, Geschwister und enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Umgangsregelung
Idealerweise vereinbaren die Eltern den Umgang einvernehmlich. Gelingt das nicht, kann eine gerichtliche Umgangsregelung getroffen werden, die Häufigkeit, Dauer und Ort des Umgangs festlegt – einschließlich Ferien und Feiertagen.
Wenn der Umgang verweigert wird
Wird der Umgang vereitelt, stehen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um den Kontakt sicherzustellen. In Konfliktfällen kann das Gericht auch einen begleiteten Umgang anordnen.
Wir helfen Ihnen, eine verlässliche und kindgerechte Umgangsregelung zu erreichen und durchzusetzen.
Umgangsrecht – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei der Vereinbarung und Durchsetzung einer verlässlichen, kindgerechten Umgangsregelung. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wie oft steht mir Umgang mit meinem Kind zu?
Es gibt keine starre Regel – üblich ist etwa ein 14-tägiger Wochenendumgang zuzüglich Ferien- und Feiertagsregelung. Entscheidend ist das Kindeswohl.
Was kann ich tun, wenn der Umgang verweigert wird?
Sie können eine gerichtliche Umgangsregelung erwirken und notfalls vollstrecken lassen. In Konfliktfällen kommt auch ein begleiteter Umgang in Betracht.
Haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Ja, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Das gilt auch für andere enge Bezugspersonen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
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