Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten und oft strittigsten Themen im Familienrecht. Wir berechnen Ihre Ansprüche und setzen sie durch – oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Kindesunterhalt
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Barunterhalt, dessen Höhe sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet – abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Auch volljährige Kinder können unterhaltsberechtigt sein, etwa während der Ausbildung.
Trennungsunterhalt
Während des Getrenntlebens kann der bedürftige Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Er bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung gilt grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. Betreuung von Kindern, Alter, Krankheit, Ausbildung).
Wir unterstützen Sie bei
- der Berechnung des Unterhalts
- der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen
- der Abwehr unberechtigter Forderungen
- der Anpassung (Abänderung) bestehender Unterhaltstitel
Unterhalt – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei der Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt sowie der Abwehr überhöhter Forderungen. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Nach der Düsseldorfer Tabelle, abhängig vom bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Das hälftige Kindergeld wird angerechnet.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensbedarf verbleiben muss. Er ist je nach Unterhaltsart unterschiedlich hoch.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt besteht bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, ggf. auch im Studium. Ehegattenunterhalt ist zeitlich oft begrenzt und hängt vom Einzelfall ab.
Bekomme ich nach der Scheidung noch Unterhalt?
Nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Grundsätzlich gilt nach der Scheidung das Prinzip der Eigenverantwortung.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
Kontakt aufnehmen