Scheidung

Wir begleiten Sie sicher durch das Scheidungsverfahren.

Eine Scheidung ist ein bedeutender Einschnitt. Wir sorgen dafür, dass das Verfahren rechtssicher abläuft und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Voraussetzungen der Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz vermutet das Scheitern in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres. Leben beide Ehegatten ein Jahr getrennt und stimmen der Scheidung zu, gilt die Ehe als zerrüttet.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung

Sind sich beide Partner einig, kann die Scheidung als einvernehmliche Scheidung zügig und kostengünstig durchgeführt werden. Bestehen Streitpunkte – etwa zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern – vertreten wir Ihre Position konsequent.

Ablauf des Verfahrens

  1. Beratung und Prüfung Ihrer Situation
  2. Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
  3. Durchführung des Versorgungsausgleichs
  4. Mündlicher Termin vor dem Familiengericht
  5. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft

Anwaltszwang

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Mindestens der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Gern erläutern wir Ihnen, welche Vorgehensweise für Sie am sinnvollsten ist.

Scheidung – anwaltliche Beratung in Hildesheim

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei allen Fragen rund um Scheidungsantrag, Trennungsjahr und Scheidungsverfahren. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert ein einvernehmliches Scheidungsverfahren beim Familiengericht häufig etwa drei bis sechs Monate. Streitige Verfahren oder ein aufwändiger Versorgungsausgleich können länger dauern.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Ehegatten ergibt. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent.

Muss ich das Trennungsjahr einhalten?

In der Regel ja: Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe nach einem Jahr des Getrenntlebens. Nur in besonderen Härtefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.

Brauchen wir zwei Anwälte?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt; der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.

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