Mit der Scheidung sind zahlreiche rechtliche Folgen verbunden. Eine vorausschauende Regelung schützt Sie vor finanziellen Nachteilen.
Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt. Er wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt.
Zugewinnausgleich
Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen und setzen Ihre Ansprüche durch.
Nachehelicher Unterhalt
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nach der Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, etwa wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Den genauen Anspruch prüfen wir individuell.
Ehewohnung und Hausrat
Auch die Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat kann im Zusammenhang mit der Scheidung geregelt werden. Häufig lässt sich hier eine einvernehmliche Lösung erzielen.
Scheidungsfolgen – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei Versorgungsausgleich, Zugewinn, nachehelichem Unterhalt und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was wird beim Versorgungsausgleich geteilt?
Geteilt werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften – gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Das Familiengericht führt den Ausgleich grundsätzlich von Amts wegen durch.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Lebten Sie im gesetzlichen Güterstand, wird der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen und setzen Ihre Ansprüche durch.
Kann man die Scheidungsfolgen vertraglich regeln?
Ja. In einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich einvernehmlich und rechtssicher regeln – das spart oft Zeit und Kosten.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
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