Bereits mit der Trennung – also vor der eigentlichen Scheidung – stellen sich wichtige rechtliche Fragen, die geregelt werden müssen.
Trennungsunterhalt
Ab der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom späteren nachehelichen Unterhalt.
Nutzung der Ehewohnung
Während des Getrenntlebens kann geregelt werden, wer die Ehewohnung weiter nutzt. In bestimmten Fällen kann einem Ehegatten die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden.
Hausrat und Konten
Der Hausrat wird nach Billigkeit aufgeteilt. Gemeinsame Konten und Verträge sollten zeitnah geklärt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Kinder
Für gemeinsame Kinder sind Betreuung, Umgang und Kindesunterhalt zu regeln. Auch hier steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Trennungsfolgen – anwaltliche Beratung in Hildesheim
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Hildesheim und im gesamten Landkreis – unter anderem in Harsum, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Diekholzen – bei Trennungsunterhalt, Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht (Amtsgericht) Hildesheim. Gern unterstütze ich Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.
Häufige Fragen
Wer zahlt nach der Trennung Unterhalt?
Der wirtschaftlich stärkere Ehegatte kann dem anderen zum Trennungsunterhalt verpflichtet sein. Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse.
Wer darf in der Ehewohnung bleiben?
Das lässt sich für die Trennungszeit regeln; in Härtefällen kann einem Ehegatten die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.
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