Eine Scheidung wirft viele Fragen auf – rechtlich, finanziell und persönlich. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf eines Scheidungsverfahrens in Deutschland verständlich und Schritt für Schritt, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
1. Voraussetzung: Die Ehe muss gescheitert sein
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Als gescheitert gilt sie, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Gesetz knüpft das Scheitern an Vermutungen, die an das Getrenntleben anknüpfen.
2. Das Trennungsjahr
In aller Regel muss vor der Scheidung das Trennungsjahr abgelaufen sein. Leben beide Ehegatten ein Jahr getrennt und wollen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe vermutet. Wer drei Jahre getrennt lebt, gilt unabhängig von der Zustimmung des anderen als geschiedenreif. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, sofern getrennt gewirtschaftet und gelebt wird.
3. Einvernehmliche oder streitige Scheidung
Sind sich die Ehegatten über die Scheidung und ihre Folgen einig, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Sie ist schneller und kostengünstiger. Bestehen Streitpunkte – etwa zu Unterhalt, Vermögen oder den Kindern –, müssen diese als sogenannte Folgesachen mitgeregelt werden.
4. Der Scheidungsantrag
Das Verfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag, der über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang: Mindestens der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – der andere Ehegatte kann ohne eigene Vertretung zustimmen.
5. Der Versorgungsausgleich
Mit der Scheidung führt das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge) zwischen den Ehegatten geteilt. Beide füllen dazu Formulare aus; die Versorgungsträger melden die Anrechte an das Gericht.
6. Folgesachen im Verbund
Auf Antrag entscheidet das Gericht gemeinsam mit der Scheidung über weitere Folgesachen – etwa nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht oder die Zuweisung der Ehewohnung. Dieser „Scheidungsverbund“ kann das Verfahren verlängern, sorgt aber für eine umfassende Regelung.
7. Der Gerichtstermin
Es folgt ein kurzer, nicht öffentlicher Termin beim Familiengericht. Das Gericht hört beide Ehegatten persönlich an, klärt Trennungszeitpunkt und Scheidungswillen und verkündet anschließend den Beschluss.
8. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft
Das Gericht spricht die Scheidung durch Beschluss aus. Verzichten beide Ehegatten auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig – andernfalls nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Mit der Rechtskraft ist die Ehe beendet.
Was kostet eine Scheidung?
Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vor allem aus dem Einkommen beider Ehegatten und dem Versorgungsausgleich gebildet wird. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich vorab transparent mit Ihnen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres häufig drei bis sechs Monate. Streitige Verfahren oder umfangreiche Folgesachen können deutlich länger dauern.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gern bespreche ich Ihren Fall persönlich.
Häufige Fragen
Muss ich für die Scheidung das Trennungsjahr einhalten?
In aller Regel ja. Nur in besonderen Härtefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
Brauchen wir zwei Anwälte?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist; der andere kann zustimmen.
Kann ich die Scheidung auch ohne Zustimmung des Partners durchsetzen?
Nach drei Jahren des Getrenntlebens wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet – dann ist die Scheidung auch ohne Zustimmung möglich.
Was sind Folgesachen?
Das sind mit der Scheidung verbundene Regelungen wie Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht oder die Ehewohnung.
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