Sorgerecht und Umgang nach der Trennung

Was mit der elterlichen Sorge passiert und wie der Umgang mit dem Kind geregelt wird.

Trennen sich Eltern, stehen das Wohl und die Betreuung der Kinder im Mittelpunkt. Dieser Beitrag erklärt, was mit dem Sorgerecht passiert und wie der Umgang geregelt wird.

Was umfasst die elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Pflege, Erziehung, Aufenthalt, Gesundheit) und die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Sie ist Recht und Pflicht der Eltern zugleich.

Gemeinsame Sorge bleibt die Regel

Auch nach Trennung und Scheidung bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung – etwa Schulwahl, größere medizinische Eingriffe oder ein Umzug – treffen die Eltern weiterhin gemeinsam. Über Alltagsfragen entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind gerade lebt.

Wann gibt es das alleinige Sorgerecht?

Die alleinige Sorge oder die Übertragung eines Teilbereichs kommt in Betracht, wenn die gemeinsame Ausübung dem Kindeswohl widerspricht – etwa bei dauerhafter, tiefgreifender Zerstrittenheit oder fehlender Kooperationsfähigkeit. Das Familiengericht entscheidet stets am Maßstab des Kindeswohls.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ein wichtiger Teilbereich ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Können sich die Eltern nicht einigen, bei wem das Kind lebt, kann das Gericht dieses Recht einem Elternteil übertragen. Besonders konfliktträchtig sind geplante Umzüge über größere Entfernungen oder ins Ausland.

Das Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet (§ 1684 BGB). Der Umgang dient dem Kindeswohl und soll den Kontakt zu beiden Eltern erhalten.

Wie wird der Umgang geregelt?

Idealerweise vereinbaren die Eltern den Umgang einvernehmlich. Üblich ist etwa ein 14-tägiger Wochenendumgang zuzüglich einer Ferien- und Feiertagsregelung. Gelingt keine Einigung, kann das Gericht eine verbindliche Umgangsregelung treffen.

Wechsel- und Residenzmodell

Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind etwa hälftig. Welches Modell passt, hängt von den Umständen und vom Kindeswohl ab.

Begleiteter Umgang

In Konfliktfällen oder zum Schutz des Kindes kann das Gericht einen begleiteten Umgang anordnen, der in Anwesenheit einer neutralen Person stattfindet.

Umgangsrecht der Großeltern

Auch Großeltern und andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Wenn der Umgang verweigert wird

Wird ein geregelter Umgang vereitelt, kann er gerichtlich durchgesetzt und notfalls vollstreckt werden. Vorrangig sollte jedoch eine einvernehmliche, kindgerechte Lösung angestrebt werden – auch mit Unterstützung des Jugendamts oder einer Mediation.

Bei Konflikten um Sorge- und Umgangsrecht berate ich Sie einfühlsam und vertrete Ihre Interessen und die Ihres Kindes mit der gebotenen Sensibilität.

Häufige Fragen

Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?

In der Regel bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Eltern.

Wann erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht?

Wenn die gemeinsame Ausübung dem Kindeswohl widerspricht, etwa bei dauerhafter Zerstrittenheit.

Wie oft steht mir Umgang mit meinem Kind zu?

Es gibt keine starre Regel; üblich ist ein 14-tägiger Wochenendumgang plus Ferienregelung. Entscheidend ist das Kindeswohl.

Was kann ich tun, wenn der Umgang verweigert wird?

Eine gerichtliche Umgangsregelung kann erwirkt und notfalls vollstreckt werden.

Haben Großeltern ein Umgangsrecht?

Ja, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gern persönlich.

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